Im Allgemeinen besteht die klassische Steuerberatung aus der Wahrnehmung von Deklarationsaufgaben, d.h. der Einordnung bereits realisierter Lebenssachverhalte unter gesetzliche Normen. So z.B. die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen für abgelaufene Veranlagungszeiträume bzw. Geschäftsjahre. Diese Aufgaben erledigen wir selbstverständlich umfassend und zuverlässig. Wir wollen jedoch mehr für Sie tun.

Neben den regelmäßig anfallenden Leistungen wie Lohn- und Finanzbuchführung, Jahresabschluss, Umsatzsteuer- und Ertragsteuererklärungen beraten wir Sie auch bei Existenzgründung, Betriebsübertragung sowie in Steuerangelegenheiten bei Schenkungen und Erbschaften.

Unternehmensberatung und Betriebswirtschaftliche Beratung gehören zu unserem Kerngeschäft und werden durch das Rating im Bankbereich und „Basel II“ vermehrt nachgefragt. In diesem Beratungsfeld unterstützen wir unsere Mandanten z.B. bei der Unternehmensgründung, der Rechtsformwahl, der Früherkennung und Vermeidung von betrieblichen Krisen, der Unternehmenssanierung und der Unternehmensnachfolge.

Neben der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten sorgen wir auch für die Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten durch Antragstellungen, unterstützen bei Betriebsprüfungen, einlegen von Einsprüchen etc..

So vertreten wir die Interessen unserer Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung, der Finanzgerichtsbarkeit, den Sozialversicherungsträgern, sonstigen Behörden und Banken.

Desweiteren sind wir im Rahmen der vereinbaren Tätigkeiten als Treuhänder, Vermögensverwalter, Beirat oder Aufsichtsrat, Vormund, Betreuer, Sachverständiger und Gutachter tätig.