Sonderinformation Umsatzsteuersenkung: Das ist bei der Kurzfristigen Umstellung zu beachten
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der vorübergehenden Absenkung der Umsatzsteuersätze sollten Sie bei Ein- und Ausgangsrechnungen sehr genau prüfen, welcher Steuersatz ausgewiesen ist – sonst zahlen Sie evtl. zu hohe Steuern oder können nicht die Vorsteuer ziehen. Wichtig: Weder das Ausstellungsdatum, noch der Zeitpunkt der Bezahlung ist entscheidend, ob 19%/7% oder 16%/5% anzuwenden sind. […]