Im Allgemeinen besteht die klassische Steuerberatung aus der Wahrnehmung von Deklarationsaufgaben, d.h. der Einordnung bereits realisierter Lebenssachverhalte unter gesetzliche Normen. So z.B. die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen für abgelaufene Veranlagungszeiträume bzw. Geschäftsjahre. Diese Aufgaben erledigen wir selbstverständlich umfassend und zuverlässig. Wir wollen jedoch mehr für Sie tun.

Neben den regelmäßig anfallenden Leistungen wie Lohn- und Finanzbuchführung, Jahresabschluss, Umsatzsteuer- und Ertragsteuererklärungen beraten wir Sie auch bei Existenzgründung, Betriebsübertragung sowie in Steuerangelegenheiten bei Schenkungen und Erbschaften.

Unternehmensberatung und Betriebswirtschaftliche Beratung gehören zu unserem Kerngeschäft. In diesem Beratungsfeld unterstützen wir unsere Mandanten z.B. bei der Unternehmensgründung, der Rechtsformwahl, der Früherkennung und Vermeidung von betrieblichen Krisen, der Unternehmenssanierung und der Unternehmensnachfolge.

Neben der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten sorgen wir auch für die Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten durch Antragstellungen, unterstützen bei Betriebsprüfungen, einlegen von Einsprüchen etc..

So vertreten wir die Interessen unserer Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung, der Finanzgerichtsbarkeit, den Sozialversicherungsträgern, sonstigen Behörden und Banken.

Desweiteren sind wir im Rahmen der vereinbaren Tätigkeiten als Testamentsvollstrecker, Treuhänder, Vermögensverwalter, Beirat oder Aufsichtsrat, Vormund, Betreuer, Sachverständiger und Gutachter tätig.


Neue Möglichkeiten dank moderner Datenverarbeitung – das digitale Belegwesen:

Der wesentliche Unterschied zur herkömmlichen, externen Buchhaltung besteht darin, dass die Steuerkanzlei anstatt den Originalbelegen in Papierform eine „digitale Kopie“ der Belege erhält.

Die elektronischen Daten der Kontoauszüge werden vom Banken-Rechenzentrum durch sichere Datenverbindungen über das DATEV-Rechenzentrum in die Steuerkanzlei übertragen.

Das komplette Belegmaterial bleibt somit in Ihrem Unternehmen.

Daraus resultierende Vorteile für unsere Mandaten:

  • die Buchführung kann zeitnah erfolgen
  • Auswertungen können aktuell und zeitnah eingesehen werden
  • Belege verbleiben im Unternehmen
  • Somit auch keine Störung im betrieblichen Prozessablauf
  • Belegablage nach Schema des Mandaten und nicht nach Kanzleischema
    (Kein Umsortieren der Belege, kein Bringen und Holen der Belegordner)
  • Schneller, ortsunabhängiger Zugriff auf die digitalisierten Belege und die Auswertungen
  • Räumliche Entfernung zwischen Unternehmen und Kanzlei spielt keine Rolle

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie Interesse an den neuen Wegen in der Buchführung haben.