Mandanteninformation 12/2019
Sehr geehrte Damen und Herren, stellt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern unbelegte Brötchen nebst Heißgetränk zur Verfügung, führt dies – anders als bei einem vollständigen Frühstück – nicht zu einem steuerpflichtigen Sachbezug. Wer sich auf beruflichen Reisen von seiner Ehefrau begleiten lässt, läuft Gefahr, diese Kosten nicht als Betriebsausgaben geltend machen zu können. Die Begleitung an […]