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Mandanteninformation 04/2019

Thomas Brenner

Sehr geehrte Damen und Herren, Aufwendungen für Herrenabende können unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Wer als Notarzt auf Veranstaltungen Bereitschaftsdienst leistet, kann das ohne Berechnung von Umsatzsteuer tun, denn es handelt sich um steuerfeie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin. Der Vorsteuerabzug aus Anschaffungskosten für einen Luxussportwagen ist […]