Mandanteninformation 03/2020
Sehr geehrte Damen und Herren, Werbung für den Arbeitgeber auf dem privaten Pkw kann für Mitarbeiter lukrativ erscheinen. Finanzrichter aus Münster urteilten nun, dass das hierfür gezahlte Entgelt der Lohnsteuer unterliegt. Werbeflächenvermietungen dürften demnach künftig unattraktiver sein. Zu einer Verbesserung bei der steuerlichen Behandlung von Diensträdern kommt es hingegen dank eines Schreibens der obersten Finanzbehörden. […]
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