Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 mit dem Entwurf des Zweiten
Corona-Steuerhilfegesetzes wesentliche Entscheidungen des Konjunktur- und Zukunftspakets getroffen. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um Deutschland aus der Corona-Krise zu führen. Kernpunkte sind die Senkung der Mehrwertsteuer sowie Entlastungen für Familien, Wirtschaft und Kommunen.

Neben Österreich, den Niederlanden, Luxemburg und Belgien wurde nun
auch mit Frankreich für Grenzgänger eine Konsultationsvereinbarung getroffen. Damit sollen grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie entlastet werden.

Zudem hat das Finanzgericht Münster entschieden, dass das Finanzamt die
Corona-Soforthilfe nicht pfänden darf.

Außerdem erfahren Sie mehr über Werbungskosten bei berufsbedingtem
Umzug und worauf bei Erstellung von Gutscheinen aus Gründen der Änderung des Umsatzsteuersatzes zu beachten ist.

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