MandantenInformation 11/2026
Guten Tag, das Finanzgericht Münster entschied, dass ein Miteigentümer die Steuerermäßigung für eine selbst bezahlte energetische Sanierung nur in Höhe seines Miteigentumsanteils beanspruchen kann. Ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm erfüllt nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf die Voraussetzungen der Steuerfreiheit von geldwerten Vorteilen, die Arbeitnehmer durch verbilligte oder unentgeltliche Überlassung bestimmter Vermögensbeteiligungen erhalten, nicht, wenn geringfügig Beschäftigte oder Auszubildende
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