Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie, dass der zeitliche Aufschub für die Umrüstung elektro-nischer Kassen auf TSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) endet. Die Nichtbeanstandungsregelung der Länder läuft grundsätzlich zum 31.03.2021 aus. Grundsätzlich deshalb, da nach einer erstmaligen Fristver-längerung bis zum 30.09.2020 die zweite Fristverlängerung zum 31.03.2021 ausläuft.

Die Finanzverwaltung ändert ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Com-putern und Software. Die bisher für eine steuerliche Absetzung anzuset-zende Nutzungsdauer von drei Jahren kann demzufolge mit einem Jahr an-genommen werden und findet erstmals Anwendung in Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden.

Die Corona-Krise erfasst weiterhin viele Bereiche, wie zum Beispiel die Be-steuerung von Mieteinkünften beim Ausbleiben von Mieteinnahmen. Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat daher erläutert, wie zu verfah-ren ist, wenn bei einem Vermietungsobjekt die Miete in einer finanziellen Notsituation aufgrund der Corona-Krise ganz oder teilweise erlassen wird.

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